ALLGEMEINES
Unsere schriftliche Offerte, oder eine Auftragsbestätigung, ist zusammen mit diesen Bedingungen für unsere Lieferungen massgebend. Wir bitten Sie, die angegebenen Masse und technischen Details genau zu überprüfen. Wird ein Auftrag aufgrund unserer angegebenen Offerte erteilt, gelten sämtliche Offertbedingungen als angenommen. Diese Bedingungen gelten auch für Lagerbezüge ohne Auftragsbestätigung.
VERLEGEEMPFEHLUNGEN
Wo Verarbeitungs- oder Einbauempfehlungen der Guber Natursteine AG vorhanden sind, müssen diese zwingend beachtet werden. Des Weiteren gelten nachgeordnet die Empfehlungen der entsprechenden schweizerischen Fachverbände sowie die gültigen Normen.
PREISE
Die Preise verstehen sich auf Transportmittel aufgeladen, mittels Gabelstapler, Radlader oder Bagger netto ab unserem Werk exklusive MWST.
Die Gewichtspreise enthalten die Waaggebühr. Die Preise gelten bei Abnahme ganzer Einheiten oder Paletten. Steinbezüge unter den vorgesehenen Verpackungseinheiten sind mit einem Zuschlag von Fr. 50.– zu bezahlen. Bezüge im Warenwert unter Fr. 100.– sind bar zu bezahlen. Für Bestellungsänderungen können Aufpreise nach Aufwand verrechnet werden. Hält der Kunde den vereinbarten Abholtermin nicht ein, werden nach Monatsfrist allfällige Lagergebühren verrechnet.
Preisänderungen vorbehalten.
VERPACKUNG
Es werden keine Gutschriften für Rücknahmen erstellt.
LIEFERFRISTEN
Die Lieferfristen beginnen mit dem Eingang aller für die ordnungsgemässe Abwicklung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und gelten stets nur als annähernde, unverbindliche Angaben. Verspätete Lieferungen lassen keine Haftung unsererseits entstehen und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Auftrag. Für Lieferungen ab Lager bleibt der Zwischenverkauf vorbehalten.
Reservierungen werden im Falle von Nichtabholung 14 Tage nach Verstreichen des vereinbarten Abholtermins aufgehoben und die reservierten Artikel für den Verkauf freigegeben.
MENGEN – MASSE – GEWICHTE
Alle Mengen werden in unserem Werk gemessen. Bei nach Gewicht gerechneten Waren ist eine Toleranz von +/-10% gegenüber der bestellten Ware möglich. Alle Verbrauchsangaben sind basieren auf Durchschnittswerten; für etwaige Abweichungen kann die Guber Natursteine AG nicht behaftet werden. Flächen und Volumen werden gemessen, Gewichte werden auf unserer geprüften Waage gewogen. Abbildungen und Massangaben sind unverbindlich und können von den realen Produkten abweichen.. Dimensionen und Gewichte unterliegen produktionstechnischen Toleranzen und können daher von den angegebenen Werten abweichen. Die Ergiebigkeit m2/to bei Pflastersteinen ist mit Mörtelfugen gemäss aktueller Norm SN 640 480a gerechnet. Falls besonders engfugig gepflästert werden soll, ist mit entsprechend höherem Bedarf resp. tieferer Ergiebigkeit zu rechnen.
VERSAND UND TRANSPORT
Alle Sendungen reisen auf Rechnung, Risiko und Gefahr des Abnehmers, auch Franko-Lieferungen. Versicherungen sind Sache des Bestellers. Der Ablad erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wartezeiten werden zusätzlich verrechnet. Bei ungenügenden Zufahrten bestimmt der Chauffeur den Abladeort. Der Ablad mit Kranwagen erfolgt zu Lasten des Empfängers und wird separat verrechnet. Die Ware ist bei Ankunft auf Transportschäden zu überprüfen. Nötigenfalls ist ein vom Fahrer unterzeichnetes Protokoll aufzunehmen. Das Transportunternehmen ist für den Schaden verantwortlich zu machen, und unsere Firma muss sofort verständigt werden. Die Transportpreise franko Baustelle verstehen sich für ganze Ladungen. Unterladungen bei Rest- und Einzelfuhren werden verrechnet.
BEANSTANDUNGEN
Beanstandungen hinsichtlich der Menge, Qualität, Bearbeitung oder Einschlüssen wie Mergel und dergleichen sind uns sofort, spätestens aber innert 8 Tagen bekanntzugeben. Beim Abholen ab unserem Werk hat der Kunde, oder der von ihm beauftragte Chauffeur, die Ware zu kontrollieren. Erfordern erhebliche Mängel die Rücknahme ganzer Sendungen, so muss die Beanstandung vor dem Ablad erfolgen. Beanstandete Stücke dürfen nicht versetzt werden. Farb- und Strukturabweichungen gegenüber abgegebenen Mustern können nicht beanstandet werden, da solche Abweichungen naturbedingte Eigenheiten des Materials sind und nicht vermieden werden können.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
30 Tage netto ab unserem Fakturadatum. Über 30 Tage hinaus werden 6% Verzugszins berechnet und es fallen alle Rabatte usw. dahin. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, so werden unsere sämtlichen Guthaben, ohne Rücksicht auf die vereinbarten Termine, ohne weiteres fällig. Bei Bestellungen, welche in Teillieferungen ausgeführt werden, wird wöchentlich fakturiert. Anderslautende Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Weiterverarbeitung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die dadurch entstandene Forderung. Wir sind zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes berechtigt.
RÜCKGABE
Eine Rücksendung bestellter Ware ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Bei Standardprodukten in Originalverpackung wird mindestens 20 % des Bruttobetrages als Umtriebsentschädigung berechnet. Spezialprodukte sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Für nicht abgeholte Lagerartikel wird ein Verwaltungsaufwand in Höhe von 20 % des Warenwertes in Rechnung gestellt.
GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sarnen.
Schweizer Recht.
LAGERHALTUNG
Von uns publizierte Produktekataloge und Preislisten in gedruckter oder digitaler Form verpflichten uns nicht zur Lagerhaltung aller darin aufgeführten Artikel.