GUBER Natursteine AG : AGB
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Verkaufs- und Lieferbedingungen

ALLGEMEINES 
Unsere schriftliche Offerte, oder eine Auftragsbestätigung, ist zusammen mit diesen Bedingungen für unsere Lieferungen massgebend. Wir bitten Sie, die angegebenen Masse und technischen Details genau zu überprüfen. Wird ein Auftrag aufgrund unserer angegebenen Offerte erteilt, gelten sämtliche Offertbedingungen als angenommen. Diese Bedingungen gelten auch für Lagerbezüge ohne Auftragsbestätigung.
 
VERLEGEEMPFEHLUNGEN  
Wo Verarbeitungs- oder Einbauempfehlungen der Guber Natursteine AG vorhanden sind, müssen diese zwingend beachtet werden. Des Weiteren gelten nachgeordnet die Empfehlungen der entsprechenden schweizerischen Fachverbände sowie die gültigen Normen.

PREISE 
Die Preise verstehen sich auf Transportmittel aufgeladen, mittels Gabelstapler, Radlader oder Bagger netto ab unserem Werk exklusive MWST.  
Die Gewichtspreise enthalten die Waaggebühr. Die Preise gelten bei Abnahme ganzer Einheiten oder Paletten. Steinbezüge unter den vorgesehenen Verpackungseinheiten sind mit einem Zuschlag von Fr. 50.– zu bezahlen. Bezüge im Warenwert unter Fr. 100.– sind bar zu bezahlen. Für Bestellungsänderungen können Aufpreise nach Aufwand verrechnet werden. Hält der Kunde den vereinbarten Abholtermin nicht ein, werden nach Monatsfrist allfällige Lagergebühren verrechnet.
Preisänderungen vorbehalten. 
 
VERPACKUNG 
Es werden keine Gutschriften für Rücknahmen erstellt. 
 
LIEFERFRISTEN 
Die Lieferfristen beginnen mit dem Eingang aller für die ordnungsgemässe Abwicklung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und gelten stets nur als annähernde, unverbindliche Angaben. Verspätete Lieferungen lassen keine Haftung unsererseits entstehen und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Auftrag. Für Lieferungen ab Lager bleibt der Zwischenverkauf vorbehalten. 
Reservierungen werden im Falle von Nichtabholung 14 Tage nach Verstreichen des vereinbarten Abholtermins aufgehoben und die reservierten Artikel für den Verkauf freigegeben.
 
MENGEN – MASSE – GEWICHTE 
Alle Mengen werden in unserem Werk gemessen. Bei nach Gewicht gerechneten Waren ist eine Toleranz von +/-10% gegenüber der bestellten Ware möglich. Alle Verbrauchsangaben sind basieren auf Durchschnittswerten; für etwaige Abweichungen kann die Guber Natursteine AG nicht behaftet werden. Flächen und Volumen werden gemessen, Gewichte werden auf unserer geprüften Waage gewogen. Abbildungen und Massangaben sind unverbindlich und können von den realen Produkten abweichen.. Dimensionen und Gewichte unterliegen produktionstechnischen Toleranzen und können daher von den angegebenen Werten abweichen. Die Ergiebigkeit m2/to bei Pflastersteinen ist mit Mörtelfugen gemäss aktueller Norm SN 640 480a gerechnet. Falls besonders engfugig gepflästert werden soll, ist mit entsprechend höherem Bedarf resp. tieferer Ergiebigkeit zu rechnen. 
 
VERSAND UND TRANSPORT  
Alle Sendungen reisen auf Rechnung, Risiko und Gefahr des Abnehmers, auch Franko-Lieferungen. Versicherungen sind Sache des Bestellers. Der Ablad erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wartezeiten werden zusätzlich verrechnet. Bei ungenügenden Zufahrten bestimmt der Chauffeur den Abladeort. Der Ablad mit Kranwagen erfolgt zu Lasten des Empfängers und wird separat verrechnet. Die Ware ist bei Ankunft auf Transportschäden zu überprüfen. Nötigenfalls ist ein vom Fahrer unterzeichnetes Protokoll aufzunehmen. Das Transportunternehmen ist für den Schaden verantwortlich zu machen, und unsere Firma muss sofort verständigt werden. Die Transportpreise franko Baustelle verstehen sich für ganze Ladungen. Unterladungen bei Rest- und Einzelfuhren werden verrechnet. 
 
BEANSTANDUNGEN 
Beanstandungen hinsichtlich der Menge, Qualität, Bearbeitung oder Einschlüssen wie Mergel und dergleichen sind uns sofort, spätestens aber innert 8 Tagen bekanntzugeben. Beim Abholen ab unserem Werk hat der Kunde, oder der von ihm beauftragte Chauffeur, die Ware zu kontrollieren. Erfordern erhebliche Mängel die Rücknahme ganzer Sendungen, so muss die Beanstandung vor dem Ablad erfolgen. Beanstandete Stücke dürfen nicht versetzt werden. Farb- und Strukturabweichungen gegenüber abgegebenen Mustern können nicht beanstandet werden, da solche Abweichungen naturbedingte Eigenheiten des Materials sind und nicht vermieden werden können. 
 
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 
30 Tage netto ab unserem Fakturadatum. Über 30 Tage hinaus werden 6% Verzugszins berechnet und es fallen alle Rabatte usw. dahin. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, so werden unsere sämtlichen Guthaben, ohne Rücksicht auf die vereinbarten Termine, ohne weiteres fällig. Bei Bestellungen, welche in Teillieferungen ausgeführt werden, wird wöchentlich fakturiert. Anderslautende Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. 
 
EIGENTUMSVORBEHALT 
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Weiterverarbeitung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die dadurch entstandene Forderung. Wir sind zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes berechtigt. 
 
RÜCKGABE 
Eine Rücksendung bestellter Ware ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Bei Standardprodukten in Originalverpackung wird mindestens 20 % des Bruttobetrages als Umtriebsentschädigung berechnet. Spezialprodukte sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Für nicht abgeholte Lagerartikel wird ein Verwaltungsaufwand in Höhe von 20 % des Warenwertes in Rechnung gestellt.
 
GERICHTSSTAND 
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sarnen. 
Schweizer Recht. 
 
LAGERHALTUNG 
Von uns publizierte Produktekataloge und Preislisten in gedruckter oder digitaler Form verpflichten uns nicht zur Lagerhaltung aller darin aufgeführten Artikel.

NATURSTEIN - EIGENSCHAFTEN

MATERIALBESCHAFFENHEIT
Jedes Natursteinprodukt ist ein von der Natur vor Millionen von Jahren geschaffenes Unikat, einmalig in Farbe, Struktur und Zeichnung.
Die beim Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen usw. sowie Naturfehler wie Poren, Einsprengungen, Haarrisse, Quarzadern usw. sind absolut normal. Sie bedeuten keineswegs eine Wertverminderung des Natursteins.
Durch die natürliche Patina kann eine Verfärbung der Oberfläche entstehen.

BEARBEITUNG
Bei der Bearbeitung halten wir uns an die SIA-Normen 246 für Natursteinarbeiten. In der SIA-Norm 246 für Natursteinarbeiten wird unter anderem Nachfolgendes festgehalten:
4.1.1: «Die Zusammensetzung, Kornbindung, Struktur und Farbe von Gesteinen sind sehr unterschiedlich. Innerhalb derselben Gesteinssorte können Farbton, Korngrösse und Struktur erheblich variieren. (…) Zudem kommen oft Unregelmässigkeiten vor, die als in der Natur des Stoffes liegende Eigenheiten gelten und zulässig sind.»
4.1.4 «Einzelne Gesteine haben besondere Eigenschaften wie Verfärbungstendenzen und Verformungen, welche je nach Verwendungszweck auftreten können. (…)»
4.1.5 «Optische Veränderungen der Oberfläche durch Verwitterung, Nutzung und Pflege werden als Patina bezeichnet und gehören zu den natürlichen Eigenheiten des Natursteins. Alle Gesteinsgruppen zeigen diese Erscheinung, wobei die Patinierung je nach Gesteinsart und Anwendungsort unterschiedlich stark auftritt.»
4.1.7 «(…) Auch bei sorgfältiger Bemusterung sind Abweichungen nicht auszuschliessen. (…) Handmuster (Musterplatten bis Format 0.2 m x 0.3 m) gelten nicht als verbindliche Bemusterung.»
Bei losen Adern, Stichen oder Löchern kann der Einsatz von Hilfsstoffen gemäss Norm SIA 246, Abschnitt 4.3.3 ff., erforderlich werden. Dieser erfolgt unter Beachtung der in den Unterpunkten 4.3.3.2 und 4.3.3.3 der genannten Norm festgelegten Rahmenbedingungen.

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Bitte beachten Sie unser Info-Blatt für weitergehende Informationen bezüglich Entstehungsgeschichte, Zusammensetzung und Eigenschaften des Guber Quarzsandsteins.
Gerne steht Ihnen unser kompetentes Team auch beratend zur Seite.

VERSETZHINWEISE

PFLASTERSTEINE:
Jeder Pflaster- und Binderstein wird werkseitig mit 1 Kopffläche möglichst rechtwinklig und vollkantig sowie mit normengerechter Oberflächenbearbeitung hergestellt und von Hand nachbearbeitet.
Die Steinbearbeitung bietet beste Voraussetzungen für eine saubere Pflästerung. Mit der Kopffläche nach oben verlegt wirkt die fertige Pflästerung präziser, ausgeglichener, harmonischer. Sie zeigt sich zudem fussgängerfreundlicher und die Abrollgeräusche werden geringer.
Um die Herstellung einer Bogenpflästerung zu erleichtern, mischen wir Ihnen gerne – je nach Bogenradius – 10 bis 25% der nächst kleineren Pflastersteinsorte bei.

Hinweis zur Ergiebigkeit:
Bei der von uns angegebenen Ergiebigkeit handelt es sich um Richtwerte, welche auf langjähriger Erfahrung basieren. Je nach Verarbeitung der Steine kann die Ergiebigkeit etwas variieren. Insbesondere die Grösse der Fugen kann die Ergiebigkeit beträchtlich beeinflussen.

Bitte beachten Sie:
Wir stellen ausschliesslich Steinsorten nach SN 640 480a her.
Um Ihre Termine einhalten zu können, bitten wir um frühzeitige Bestellung.

DIAMANTGEFRÄSTE PRODUKTE / PLATTEN:
Damit Sie sich lange am Naturstein erfreuen können, ist auf eine fachlich einwandfreie Verarbeitung des Materials zu achten. Nachfolgend hierzu einige Empfehlungen (nicht abschliessend):
Beim Einbau von Plattenmaterial aus Guber-Quarzsandstein empfehlen wir ausdrücklich die gebundene Bauweise in sickerfähigen Mörtel (zB. Grobkornbeton 4/8 mit Trasszement). Mit dieser Bauweise können bekannte Probleme technischer wie auch ästhetischer Natur zum vornherein vermieden bzw. erheblich reduziert werden. Es ist darauf zu Achten, dass Zementsorten mit geringem löslichen Kalkanteil verwendet werden.
Um Kantenschäden zu vermeiden, raten wir ausdrücklich davon ab, Platten oder sonstige Elemente aus Guber Quarzsandstein ohne Fugen (knirsch) zu versetzen.
Für sämtliche Berechnungen hinsichtlich Dimensionierung etc. sind unsere Angaben «Materialtechnische Eigenschaften Guber Quarzsandstein» zu beachten. Insbesondere auch zur Berechnung von Entspannungszonen oder Dilitationsfugen.

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Bitte beachten Sie unsere Versetzhinweise und technischen Merkblätter.
Gerne steht Ihnen unser kompetentes Team auch beratend zur Seite.